Informationen zur Aussetzung der Hortgebühren auf unserer Hort-Seite!
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach Einschätzung der Wettersituation werden die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land ab Mittwoch, 10. Februar 2021 wieder für die Notbetreuung und den Ausnahme-Präsenzbetrieb entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung geöffnet. Die notwendige Schülerbeförderung wird im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie der individuellen Beförderung abgesichert.
Aktuelle Meldung für Dienstag, 09.02.2021
Nach der thüringenweiten wetterbedingten Schließung von Schulen am heutigen Montag wird die Entscheidung für die kommenden Tage nun landkreisbezogen getroffen. Die Staatlichen Schulämter legen dazu in Absprache mit den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten fest, wo ab Dienstag die Schulen wieder für Notbetreuung und den Ausnahme-Präsenzbetrieb entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung geöffnet werden können und wo sie weiter geschlossen bleiben müssen.
Die Schulen im Altenburger Land bleiben am Dienstag, 09.02.2021 nochmal geschlossen.
Aktuelle Meldung für Montag, 08.02.2021
Das Thüringer Ministerium hat heute folgenden Beschluss erlassen (bitte Link anklicken):
06.01.2021
NEU Formular zum Antrag auf Notbetreuung:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf
Information Hort- und Notfallbetreuung:
Der Hort hat ab Dienstag, 05.01.2021 bis auf weiteres von 6:30 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet!
Für die Notbetreuung ist eine schriftliche Vorabanmeldung an den Hort zu richten.
Wer dies in Anspruch nehmen kann, finden Sie unter diesem Link: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#c23197
——Aktuelle Information——
Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 16. bis 22. Dezember 2020 und vom 4. bis 8. Januar 2021 im häuslichen Lernen unterrichtet. Der Präsenzunterricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbaren Klassenarbeiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.
Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
Aktuelle Informationen können Sie nachlesen unter:
Informationen für alle Eltern:
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2020/04/GSV-Merkblatt_Elternbrief-Corona.pdf
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2020/04/200323_GSV-Elternbrief-2-dig-Med_Links.pdf
Aktuelles zum CORONA-ViRUS:
aktuelle Information finden Sie hier:https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/?fbclid=IwAR0f4UDzjTDQPaA-4zWUzofi7NKSzgx6R0X5mr848CN5Xkd8ecZ11BkmBhQ
+++ AB DIENSTAG: SCHULEN UND KINDERGÄRTEN IN THÜRINGEN GESCHLOSSEN
+++Ab Dienstag sind die Schulen und Kindergärten in staatlicher und freier Trägerschaft bis zum Ende der Osterferien (Freitag, 17. April 2020) geschlossen. Auch, wenn einige Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger bereits andere Entscheidungen getroffen haben, gilt:
Am Montag finden der Unterricht und die Kinderbetreuung weiterhin statt.
Die Zeit bis zum Dienstag wird intensiv genutzt, um gemeinsam mit den Schulämtern und den Verantwortlichen vor Ort geordnete Schließungen vorzubereiten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Notfallbetreuungsangeboten für bestimmte Berufsgruppen. Diese werden, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können. Die Bereitstellung von Lernstoff für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulen für die Zeit der Schulschließung sichergestellt.
Für Rückfragen steht am Montag ab 7 Uhr auch die Hotline unter der Nummer
0361 57 – 3411 500
wieder zur Verfügung. PS: Aktuell kursiert auf WhatsApp eine FALSCHNACHRICHT mit der Überschrift “Offizielle Mitteilung vom Bildungsministerium”. Diese Meldung stammt vom Bildungsministerium Schleswig-Holstein, nicht Thüringen. Hier gelten die zuvor genannten Regelungen und Termine.