06.03.2023 – Unsere Schulsozialarbeiterin stellt sich vor: http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2023/03/Sozialarbeit-Elternbrief.pdf
30.01.2023 – Liebe Eltern,
bitte beachten Sie die Information im folgendem Link zur eingeschränkten Beförderung der ThüSacGmbh… https://www.thuesac.de/service/aktuelles-1#pid=1

Liebe Eltern,
bitte beachten Sie die Information im folgendem Link zur eingeschränkten Beförderung der ThüSacGmbh… http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2023/01/IMG-20230120-WA0003.jpg
20.01.2023 – Wichtige Information zur Schülerbeförderung
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2023/01/Fahrplananpassungen-23012023.pdf
Elterninformation – ThüSac kündigt mögliche Warnstreiks vom 16. – 20.01.2023 an
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2023/01/Information-an-alle-Eltern.pdf
ACHTUNG: ab Mittwoch, 04.01.2023 geänderte Stundenzeiten!
Auf Grund des eines neuen Fahrplans seit 11.12.2022 der THÜSAC
Personennahverkehrsgesellschaft die Abfahrtzeiten der Schubusse
betreffend, werden die Unterrichtszeiten in Abstimmung der Schulkonferenz ab 04.01.2023 wie folgt geändert:
- Std. 7:40 – 8:25 Uhr 5 Min Pause
- Std. 8:30 – 9:15 Uhr
Frühstückspause / Hofpause (30 Minuten) - Std. 9:45 – 10:30 Uhr 5 Min Pause
- Std. 10:35 – 11:20 Uhr
- Std. 11:25 – 12:10 Uhr 5 Min Pause
- Std. 12:15 – 13:00 Uhr
Achtung! Ab 11.12.2022 Fahrplanäderungen
Bitte Beachten Sie auch die Hinweise zur neuen Option einer RufBus-Bestellung.
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2022/12/Nordregion-Karte-12_22-1.pdf
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2022/12/Fahrplan-GS-Windischleuba-1.pdf


23.09.2022 – Bauarbeiten auf dem Schulhof beendet
Achtung !
Die Bauarbeiten auf unserem Schulhof sind beendet! Der Spielplatz wurde teilweise schon freigegeben.
Das Schulgelände ist deshalb wieder nur über den Haupteingangsbereich Luckaer Straße 24 für Schüler und Eltern erreichbar!
04.05.2022 – Fortsetzung der Bauarbeiten auf dem Schulhof
Die Bauarbeiten auf unserem Schulhof werden fortgesetzt! Das Schulgelände kann deshalb vorerst wieder nur früh über den Haupteingangsbereich Luckaer Straße 24 von 6:00 Uhr bis 7:45 Uhr für Schüler und Eltern erreicht werden! Nach 7:45 Uhr sowie mittags und nachmittags zum Bringen bzw. Abholen Ihrer Kinder, müssen Sie bitte wieder die Zufahrt über die Altenburger Straße – Feldstraße – Hohlweg (nicht Hohle!!!) und den Parkplatz am TSV Sportplatz nutzen. Vom Parkplatz aus erreichen Sie über den Fußweg an der Turnhalle vorbei die Rückseite des Hortbereiches. Dort befindet sich neben der Tür eine Klingel, um sich bemerkbar zu machen. Bitte betreten Sie nicht das Schulhaus bzw. den Hortinnenbereich, warten Sie vor der Tür auf Ihr Kind!
Die Elterninformationsveranstaltung für die Schulanfänger 2022 findet am Mittwoch, dem 06.04.2022 um 18:00 Uhr in der Aula statt. Bitte beachten Sie, dass je Elternhaus nur ein/e Sorgeberechtigte/r an der Veranstaltung teilnehmen kann. Im Schulgebäude gilt die 3G Regel und Maskenpflicht.
21.03.2022 – Öffnungszeiten Hort
Ab Freitag, 01.04.2022 können wir wieder die gewohnte Öffnungszeit unseres Hortes von 6:00 Uhr bis 16:30 Uhr anbieten.
28.02.2022 – Baumaßnahmen unterbrochen
Liebe Eltern,
da die Bauarbeiten auf unserem Schulhof wetterbedingt unterbrochen sind, können Sie vorübergehend das Schulgelände wieder über den Haupteingangsbereich Luckaer Straße 24 zum Bringen und Abholen Ihrer Kinder nutzen. Sobald die Arbeiten fortgesetzt werden informieren wir Sie rechtzeitig und die Übergangslösung über den hinteren Eingang am Hort tritt nochmals in Kraft.
06.01.2022 – Öffnungszeiten Hort
> Ab Montag, 10.01.2022 veränderte Öffnungszeit des Hortes von 6:30 Uhr bis 15:30 Uhr!
22.12.2021 – Vorabinformationen über geplanten Maßnahmen zum Jahresbeginn 2022
Sehr geehrte Eltern, das Kultusministerium informierte die Schulen kurzfristig über folgende geplante Maßnahmen:
- Am 3. und 4. Januar 2022 findet kein regulärer Unterricht statt. Auch in der Häuslichkeit findet allenfalls selbstorganisiertes Lernen der Schülerinnen und Schüler statt.
- Eine Betreuung für Schülerinnen und Schüler wird im Ausnahmefall durch die Schule sichergestellt. Die Eltern sind dringend gebeten, ihre Kinder an diesen beiden Tagen nicht in die Schule zu schicken.
- Das Schulpersonal ist im Dienst und nutzt die zwei Tage zur Betreuung der Kinder, die in der Schule erscheinen, vor allem aber zur Vorbereitung der folgenden Schulzeit. Welche Regelungen ab dem 5. Januar 2022 gelten werden, wird Ihnen mitgeteilt, sobald sie getroffen worden sind.
16.12.2021 – Schulbesuch vor Weihnachten
Das Bildungsministerium hat gestern die Entscheidung getroffen, den Eltern für die drei letzten Unterrichtstage vor den Weihnachtsferien Montag, 20.12.21 bis Mittwoch, 22.12.21 die Entscheidungsmöglichkeit zu geben, ob ihre Kinder in die Schule gehen sollen oder nicht. Wenn Sie Ihr Kind für diesen Zeitraum entschuldigen möchten, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich über das Hausaufgabenheft oder per E-Mail mit. Hier der Link zur offiziellen Information des Thüringer Bildungsministeriums: https://bildung.thueringen.de/aktuell/seite?tx_news_pi1%5Bnews%5D=3150&cHash=fcc120c08a09ddd8eaf8b0e2bbbaa365
26.11.2021 – Wichtige Mitteilung
Sehr geehrte Eltern, seit heute ist unser Hort nur noch mit einer Erzieherin besetzt. Wir bitten hiermit nochmals um Verständnis, dass die Hortbetreuungszeiten weiterhin verkürzt bleiben müssen. Es würde uns nach wie vor sehr helfen, wenn Sie eine Möglichkeit finden Ihre Kinder so zeitig wie möglich abzuholen bzw. mit dem Bus nach Hause fahren lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihnen allen einen schönen 1. Advent!
12.11.2021 – Elternmitteilung
Sehr geehrte Eltern, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir unsere Öffnungszeiten
ab Dienstag, 16.11.2021
kurzfristig bis auf Widerruf aufgrund von Krankheit das Personal betreffend, verändern müssen.
Öffnungszeit der Schule ist vorübergehend von 7:00 – 15.30 Uhr!
Diese Maßnahme erfolgte in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen. Wir bitten um Verständnis!
08.10.2021 – Warnstufe 1 Landkreis Altenburger Land
Sehr geehrte Eltern, aufgrund der aktuellen Warnlage im Landkreis und der wieder steigenden Inzidenzen wird am Montag, 11.10.2021 ein freiwilliger Lolli-Test durchgeführt.
Wenn Sie nicht möchten, dass ihr Kind am Lolli-Test teilnimmt, dann geben Sie bitte Ihrem Kind am Montag kurz, schriftlich und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben, eine Information für die Klassenleiterin mit.
gez. die Schulleiterin
03.09.2021 – Elternbrief Bildungsminister und Formular Testungen
Liebe Eltern,
soeben erreichte uns der aktuelle Elternbrief des Bildungsministers Thüringen Herrn Helmut Holter sowie ein Formular zur Teilnahme am Testregime nach ThürSARS-CoV-2Ki-JuSSP-VO.
Bitte lesen Sie sich den Elternbrief genau durch! Geben Sie bitte Ihrem Kind das Formular zum verbindlichen Testregime ausgefüllt und unterschrieben, mit. ggf. Nachweisen in der ersten Schulwoche mit.
Hier die entsprechenden Links zu den o.g. Dokumenten.
02.09.2021 – Baumaßnahmen an der Grundschule Windischleuba
Liebe Eltern,
aufgrund umfangreicher Bauarbeiten zur Neugestaltung unseres Schulhofes, kann das Schulgelände über den Haupteingangsbereich Luckaer Straße 24 ab Montag, 06.09.2021 vorübergehend nur früh von 6:00 Uhr bis 7:45 Uhr für Schüler und Eltern erreicht werden! Nach 7:45 Uhr sowie mittags und nachmittags zum Bringen bzw. Abholen Ihrer Kinder, müssen Sie bitte die Zufahrt über die Altenburger Straße – Feldstraße – Hohlweg (nicht Hohle!!!) und den Parkplatz am TSV Sportplatz nutzen. Vom Parkplatz aus erreichen Sie über den Fußweg an der Turnhalle vorbei die Rückseite des Hortbereiches. Dort befindet sich neben der Tür eine Klingel, um sich bemerkbar zu machen. Bitte betreten Sie nicht das Schulhaus bzw. den Hortinnenbereich, warten Sie stets vor der Haustür auf Ihr Kind!
In Abstimmung mit dem Bauamt des Landratsamtes Altenburger Land ist dies aus Sicherheitsgründen vorrübergehend zwingend notwendig!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
01.09.2021 – Bitte beachten!
- Montag, 20.09.2021 ist der Feiertag „Weltkindertag“ in Thüringen
- Dienstag, 21.09.2021 ist ein schulfreier Tag
07.07.2021 – Information Hortöffnungszeit
Die Hortöffnungszeit muss aus personellen Gründen ab Mittwoch, 07.07.2021 vorübergehend bis auf Widerruf von 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr verkürzt werden. Die Maßnahme erfolgt in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen.
23.06.2021 – Wichtiger Hinweis Schülerbeförderung
Sehr geehrte Eltern, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Fahrschüler immer ihren gültigen Fahrausweis bei sich haben müssen! Der Ausweis muss beim Einsteigen unaufgefordert dem Busfahrer gezeigt werden!
09.06.2021 – Öffnungszeiten Hort
Ab Montag, 14.06.2021 können wir wieder die gewohnte Öffnungszeit des Hortes von 6:00 Uhr bis 16:30 Uhr anbieten.
07.06.2021 – Phase Grün mit Inzidenz unter 35
Gültig ab 09.06.2021 — Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) teilt heute mit, dass für den Landkreis Altenburger Land der Schwellenwert 35 unterschritten wird (https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage).
Es gelten die entsprechenden Regelungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-04-16_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.pdf ) sowie die aktuelle Allgemeinverfügung des TMBJS (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-05-28_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe.pdf ). Eine Corona –Testpflicht sowie das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung imSchulhaus ist unabhängig vom Inzidenzwert Vorschrift . Kinder, die nicht getestet werden sollen, dürfen die Schule nicht betreten.
02.06.2021 – „Phase Grün“
Ab morgen Donnerstag, 03.06.2021 starten wir in den Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz. http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2021/06/2021-05-28_Infektionsschutzregeln_Juni_2021.pdf Deshalb können wir die Öffnungszeit unserer Schule vorerst von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr gewährleisten. Sobald sich die Personalsituation positiv verändert und die Inszidenzzahlen so bleiben, werden wir schnellstmöglich den vollen Betreuungsumfang anbieten. Der momentane Stundenplan der Klassen bleibt zunächst bestehen. Änderungen werden in der nächsten Woche durch die Klassenleiterinnen bekannt gegeben. Es besteht auch weiterhin eine Corona –Testpflicht sowie das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung beim Betreten des Schulhauses. Kinder, die nicht getestet werden sollen, dürfen die Schule nicht betreten.
26.05.2021 – Aktuelle Informationen
Ab morgen, Donnerstag, 27. Mai 2021 startet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Phase GELB. Das heißt, in beständigen festen Lerngruppen. Die Klassenleiterinnen informieren Sie noch über Details. Unabhängig davon ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt, wenn die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests durchgeführt werden! Die Öffnungszeit unserer Schule ist leider weiterhin bis auf Widerruf von 7.00 – 13.00 Uhr zur Betreuung Ihrer Kinder gewährleistet.
21.05.2021 – Elterninformation
Auf Grund der derzeitig sinkenden Inzidenzzahlen im Altenburger Land können wir ab Donnerstag, dem 27. Mai 2021 wieder in den Wechselunterricht für alle Klassen übergehen. Die Öffnungszeit der Schule ist weiterhin bis auf Widerruf von 7.00 – 13.00 Uhr. Leider zwingt uns noch immer der personelle Notstand und die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Allgemeinverfügung (Hygieneplan, feste Lerngruppen) zu der verkürzten Öffnungszeit. Zur Organisation des Unterrichts erhalten Sie zeitnah durch die Klassenlehrerinnen genaue Informationen. Bitte beachten Sie die beiden Ferientage nach Pfingsten! Am Dienstag, 25.05.2021 und Mittwoch, 26.05.2021 fahren also keine Schulbusse. Eine Betreuung ist für die bereits angemeldeten Kinder durch die Horterzieher in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr gewährleistet.
07.05.2021 – Elterninformation
Da die Inzidenzzahlen im Altenburger Land noch über 165 liegen, verbleiben die Schulen noch in der Phase rot. Die vierten Klassen werden im Wechselunterricht beschult, alle anderen Kinder befinden sich weiterhin im Distanzunterricht. Notbetreuung wird nach den bisherigen Regelungen weiterhin angeboten.
Hier die Informationen zum bundesweiten Infektionsschutzgesetz, welches für unseren Schulbetrieb bestimmend sind:
Phase rot
- Inzidenzwert über 165 im Altenburger Land (gilt momentan!)
- Schulen sind geschlossen
- Notbetreuung findet nach den bekannten Kriterien statt
- Klassen 4 befinden sich im Wechselunterricht
Phase gelb
- Inzidenzwert zwischen 100 und 165 im Altenburger Land (5 Werktage in Folge )
- Alle Klassen befinden sich im Wechselunterricht
- Notbetreuung findet statt
Phase grün
- Inzidenzwert unter 100 (5 Werktage in Folge)
- alle Klassen haben Unterricht im Klassenverband
- es findet Hortbetrieb in festen Gruppen statt
Testung: Alle Schüler (in der Notbetreuung und im Präsenzunterricht ) werden verbindlich 2x pro Woche bei uns in der Schule getestet.
Alternativ zur Testung direkt in der Schule besteht die Möglichkeit, eine ärztliche Bescheinigung bzw. den Nachweis über eine Schnelltestung durch eine offizielle Teststelle vorzulegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Sollten sich Änderungen ergeben, werden Sie umgehend informiert.
Informieren Sie sich bitte auch weiterhin über die Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und andere Informationsmedien, wie z.B. Landratsamt Altenburger Land.
05.05.2021 – Elterninformation
Die Öffnungszeiten der Schule sind ab 10.05.2021 bis auf Widerruf weiterhin von 7.00 – 13.00 Uhr (bis zur Abfahrt der ersten Busse in alle Richtungen). Bitte beachten Sie, dass die Schule und der Hort am 14.05.2021 (Freitag nach Himmelfahrt) geschlossen ist! Es erfolgt auch keine Notbetreuung.
23.04.2021 – Elterninformation
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir unsere Öffnungszeiten für die Notbetreuung und Wechselunterricht der Klassen 4 ab 26.04.2021 bis 07.05.2021 kurzfristig aufgrund von Krankheit und Quarantänemaßnahmen, die auch das Personal betreffen, verändern müssen. Die Öffnungszeiten der Schule sind zunächst von 7.00 – 13.00 Uhr (bis zur Abfahrt der ersten Busse in alle Richtungen). Diese Maßnahme erfolgte in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen. Wir bitten um Verständnis!
23.04.2021 – Information desThüringer Ministeriums mit Beachtung des geänderten Infektionsschutzgesetzes zu Tests im Präsenzunterricht verpflichtend ab 26.04.2021 im Link unten angeführt
https://bildung.thueringen.de/aktuell/187000-schnelltests-in-der-ersten-woche-durchgefuehrt
—
+++ AB MONTAG, 26.04.2021 SIND DIE SCHULEN IM LANDKREIS GESCHLOSSEN+++
Entsprechend der Allgemeinverfügung (https://www.altenburgerland.de/sixcms/detail.php?&_nav_id1=2508&_lang=de&id=380506) des Landratsamtes Altenburger Land bleiben die Schulen vom 26. April bis einschließlich 9. Mai 2021 geschlossen. Eine Notbetreuung wird in der Zeit von 6:30 Uhr bis 14:30 Uhr angeboten. Es wird an die Eltern appelliert, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn diese unbedingt notwendig ist. Bitte schicken Sie den Antrag auf Notbetreuung per Mail oder per Post an die Schule zurück. (Bescheinigung vom Arbeitgeber siehe Link unten) Tragen Sie die notwendige Betreuungszeit in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes ein. Die jeweilige Klassenleiterin organisiert die Übergabe der Aufgaben für das häusliche Lernen und nimmt direkt Kontakt mit den Eltern auf. Die Schüler in der Notbetreuung bearbeiten die Aufgaben zum häuslichen Lernen in der Schule. Bitte geben Sie deshalb den Ranzen mit.
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2021/04/11.01.2021_Antrag_Notbetreuung.pdf
Teststrategie ab 12. April 2021 an Thüringer Schulen
Freiwillige Testungen von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 – 4
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
das anhaltende Infektionsgeschehen in Thüringen hat Auswirkungen auf den Schulbetrieb und stellt alle an Schule Beteiligten weiterhin vor große Herausforderungen. Unser oberstes Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen ab 12. April 2021 einen möglichst sicheren Präsenzunterricht anbieten zu können.
Ich freue mich daher, mitteilen zu können das eine Umstellung und Erweiterung der bisherigen Teststrategie an Thüringer Schulen erfolgt: Ab 12. April 2021 erhalten alle Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs die Möglichkeit, zweimal wöchentlich eine freiwillige Selbsttestung zum Ausschluss einer Covid-19 Infektion in der Schule durchzuführen.
Welcher Test wird angewendet?
In den Klassenstufen 1 – 4 kommt der Covid-19 Antigen Lollipop® Test des Herstellers Ningbo Beautiful Life Medical Biotechnology Development Co.Ltd. zum Einsatz. Dieser Test besitzt eine Zulassung als Antigentests zur Eigenanwendung (im Folgenden Selbsttest genannt) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Selbsttest ist einfach in der Handhabung und gibt bereits nach ca. 15 Minuten einen Aufschluss darüber, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Die Probenentnahme erfolgt durch die Lutschmethode. Ein Nasen- oder Rachenabstrich ist nicht erforderlich.
In Vorbereitung auf die Selbsttestungen bitte ich darum, dass folgendes Video zur Testdurchführung angesehen wird:
https://www.youtube.com/watch?v=GQspgRTjKAYQR-Code:
Ist die Testung verpflichtend?
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht abhängig von der Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der freiwilligen Selbsttestung in der Schule.
Durch die Eltern ist eine Widersprucherklärung abzugeben, wenn an der Durchführung der Selbsttestung in der Schule keine Teilnahme erfolgen soll. Die Widerspruchserklärung ist diesem Informationsschreiben beigefügt und unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule#faq abrufbar. Die Eltern/Sorgeberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass die Widerspruchserklärung die Schule rechtzeitig erreicht (Zugang).
Liegt der Schule die Widerspruchserklärung vor, wird der Schülerin/dem Schüler kein Selbsttest ausgehändigt. Sie/er nimmt an der Selbsttestung in der Schule nicht teilt.
Sie können die Widerspruchserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft rückgängig machen.
Wie ist die Testung von Schülerinnen und Schülern organisiert?
Die Selbsttestungen finden an zwei festgelegten Wochentagen in der ersten Unterrichtsstunde im Klassenraum für alle Schülerinnen und Schülern statt, für die kein Widerspruch vorliegt. Die Terminfestlegung trifft die Schulleitung.
Vor der allerersten Selbsttestung erfolgt einmalig eine aktenkundige Belehrung zur Selbsttestung durch die Aufsichtsperson, vor den Folgeselbsttestungen jeweils eine mündliche.
Inhalt der Belehrung sind:
- Sofern die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, darf diese für den Zeitraum der Probenentnahme abgenommen werden. Sie ist im Anschluss unverzüglich und ohne Aufforderung wieder aufzusetzen.
- Die Durchführung des Covid-19-Selbsttests erfolgt eigenständig und unter pädagogischer Aufsicht. Eine Hilfestellung durch das pädagogische Personal bei der Selbsttestung erfolgt nicht.
- Die benutzten Selbsttests sind entsprechend den Anweisungen des pädagogischen Personals zu entsorgen.
- Covid-19 ist gemäß Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Ein positives Testergebnis muss gemeldet werden.
- Sollte es durch die Covid-19-Selbsttestung zu einer Selbstverletzung kommen, ist die Aufsichtsperson unmittelbar zu informieren. Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Selbsttestung in der Schule gesetzlich unfallversichert.
- Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln behalten ihre Gültigkeit.
Den Selbsttest erhalten die Schülerinnen und Schüler vom pädagogischen Personal, welches die Testung beaufsichtigt und dokumentiert.
Hinweis zur Testdurchführung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Schülerinnen und Schülern, die nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig durchzuführen, können den Test im häuslichen Umfeld durchführen. Die Schule stellt den Sorgeberechtigten den Selbsttest auf Wunsch zur Verfügung. Die Sorgeberechtigten informieren die Schulleitung umgehend über das Ergebnis.
Wie wird mit einem positiven Ergebnis eines Selbsttests verfahren?
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist nicht in jedem Fall mit einem positiven Befund einer Covid-19-Infektion gleichzusetzen. Es stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
Die Schulleitung ist daher verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das positive Ergebnis einer Selbsttestung in der Schule zu informieren.
Positiv durch einen Selbsttest getestete Schülerinnen und Schüler müssen sich ab Bekanntwerden des Testergebnisses in Isolation begeben. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern benachrichtigen die Schulleitung umgehend die Sorgeberechtigten zur erforderlichen Abholung.
Für die übrigen Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe in der ein positiver Testergebnis aufgetreten ist, gilt: Sie bleiben im Unterricht. Sie gelten als Kontaktperson, sollte das positive Testergebnis beispielsweise durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die Veranlassung eines bestätigenden Tests sowie von weiteren Schritten für die Lerngruppe obliegt ausschließlich dem Gesundheitsamt.
Wie erfolgt die Entsorgung benutzter Tests?
Der benutzte Test wird in der Schule entsprechend der Vorgaben entsorgt.
Werden individuelle Bescheinigungen zu Testungen in der Schule ausgestellt?
Die Schule kann derzeit keine individuellen Bescheinigungen zu den durchgeführten Selbsttestungen und deren Ergebnis ausstellen.
Sonstige Informationen
Die Durchführung der Schnelltestungen in der Schule befreit nicht von den gültigen Abstands- und Hygieneregeln. Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit im Schulalltag.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Anlagen: Widerspruchserklärung und Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten
Informationen für den Schulstart nach den Osterferien am 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
nach den Osterferien ab 12.04.2021 soll der Unterricht in der Phase “Gelb“ stattfinden (Änderungen vorbehalten), also in beständigen Lerngruppen, mit festen Lehrerinnen und Erzieherinnen. Der bisherige Stundenplan hat Bestand. Die Öffnungszeit der Schule ist ab Montag, 12.04.2021 von 6:30 Uhr bis 14:30 Uhr (auch hier Änderungen vorbehalten).
Seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sind nach den Osterferien Antigentests zur Eigenverwendung (Selbsttest) auch für Grundschüler vorgesehen. Hier erhalten Sie das testspezifische Informationsschreiben des Bildungsministers Thüringen sowie die Widerspruchserklärung gegen eine freiwillige Durchführung von COVID-19-Selbsttests Ihres Kindes.
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2021/04/2021-04-06-Elternbrief_Selbsttests.pdf
Elternmitteilung für die Klassen 1 bis 4
Sehr geehrte Eltern,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass für die Woche vom 22.03.2021 bis 26.03.2021 die Öffnungszeit der Schule weiterhin nur von 7:00 – 13:00 Uhr (bis zur Abfahrt der ersten Busse in alle Richtungen) gewährleistet ist. Die Klassen 4 bleiben am Freitag, 26.03.2021 nochmals im häuslichen Lernen!
>>>ACHTUNG<<< Elterninformation Öffnungszeiten ab 16.03.2021
Elterninformation Hortbetreuung ab 16.03.2021
Informationen zur Aussetzung der Hortgebühren auf unserer Hort-Seite!
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach Einschätzung der Wettersituation werden die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land ab Mittwoch, 10. Februar 2021 wieder für die Notbetreuung und den Ausnahme-Präsenzbetrieb entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung geöffnet. Die notwendige Schülerbeförderung wird im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie der individuellen Beförderung abgesichert.
Aktuelle Meldung für Dienstag, 09.02.2021
Nach der thüringenweiten wetterbedingten Schließung von Schulen am heutigen Montag wird die Entscheidung für die kommenden Tage nun landkreisbezogen getroffen. Die Staatlichen Schulämter legen dazu in Absprache mit den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten fest, wo ab Dienstag die Schulen wieder für Notbetreuung und den Ausnahme-Präsenzbetrieb entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung geöffnet werden können und wo sie weiter geschlossen bleiben müssen.
Die Schulen im Altenburger Land bleiben am Dienstag, 09.02.2021 nochmal geschlossen.
Aktuelle Meldung für Montag, 08.02.2021
Das Thüringer Ministerium hat heute folgenden Beschluss erlassen (bitte Link anklicken):
06.01.2021
NEU Formular zum Antrag auf Notbetreuung:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf
Information Hort- und Notfallbetreuung:
Der Hort hat ab Dienstag, 05.01.2021 bis auf weiteres von 6:30 Uhr bis 14:30 Uhr geöffnet!
Für die Notbetreuung ist eine schriftliche Vorabanmeldung an den Hort zu richten.
Wer dies in Anspruch nehmen kann, finden Sie unter diesem Link: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/#c23197
——Aktuelle Information——
Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 16. bis 22. Dezember 2020 und vom 4. bis 8. Januar 2021 im häuslichen Lernen unterrichtet. Der Präsenzunterricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbaren Klassenarbeiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.
Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.
Aktuelle Informationen können Sie nachlesen unter:
Informationen für alle Eltern:
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2020/04/GSV-Merkblatt_Elternbrief-Corona.pdf
http://schule-windischleuba.de/wp-content/uploads/2020/04/200323_GSV-Elternbrief-2-dig-Med_Links.pdf
Aktuelles zum CORONA-ViRUS:
aktuelle Information finden Sie hier:https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/?fbclid=IwAR0f4UDzjTDQPaA-4zWUzofi7NKSzgx6R0X5mr848CN5Xkd8ecZ11BkmBhQ
+++ AB DIENSTAG: SCHULEN UND KINDERGÄRTEN IN THÜRINGEN GESCHLOSSEN
+++Ab Dienstag sind die Schulen und Kindergärten in staatlicher und freier Trägerschaft bis zum Ende der Osterferien (Freitag, 17. April 2020) geschlossen. Auch, wenn einige Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger bereits andere Entscheidungen getroffen haben, gilt:
Am Montag finden der Unterricht und die Kinderbetreuung weiterhin statt.
Die Zeit bis zum Dienstag wird intensiv genutzt, um gemeinsam mit den Schulämtern und den Verantwortlichen vor Ort geordnete Schließungen vorzubereiten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Notfallbetreuungsangeboten für bestimmte Berufsgruppen. Diese werden, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können. Die Bereitstellung von Lernstoff für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulen für die Zeit der Schulschließung sichergestellt.
Für Rückfragen steht am Montag ab 7 Uhr auch die Hotline unter der Nummer
0361 57 – 3411 500
wieder zur Verfügung. PS: Aktuell kursiert auf WhatsApp eine FALSCHNACHRICHT mit der Überschrift „Offizielle Mitteilung vom Bildungsministerium“. Diese Meldung stammt vom Bildungsministerium Schleswig-Holstein, nicht Thüringen. Hier gelten die zuvor genannten Regelungen und Termine.